gende Dach des Ersatzbaus, welches mit 1,80 m Vordach ebenso als Remisenfläche angerechnet werden sollte. Aus der Berechnung des Landwirtschaftsamtes ergebe sich ferner, dass verschiedene Flächen, welche am Augenschein vom 5. Januar 2017 noch als anrechenbare Flächen beurteilt worden seien, schliesslich korrigiert worden seien. Sämtliche dieser Flächen seien zugunsten der Pferdehaltung gestrichen worden, so im Gebäude Assek.-Nr. R.________: Scheune mit Anbau (Hocheinfahrt) 85 m2 sowie Scheune mit Anbau (Raum unter Hocheinfahrt) 16 m2 und weiter im Gebäude Assek.-Nr. Q.________: überdachter Anbau an alte Scheune 30 m2, total mindestens 131