_ müsse nicht den Remisenflächen angerechnet werden. Obergeschosse seien nur dann anzurechnen, wenn sie mit dem Traktor nicht nur bedient, sondern befahren werden könnten. Dies sei beim Obergeschoss des Gebäudes Assek.-Nr. Q.________ nicht möglich. Es handle sich um das Heulager, das ohnehin nicht als Remise gelte. Damit eine Fläche zur Remisenfläche hinzugerechnet werden könne, müssten bestimmte Anforderungen erfüllt sein: Grundsätzlich seien nur Flächen zu berücksichtigen, welche mit einem Traktor befahren oder bedient werden könnten; man erwarte eine Einfahrtshöhe von 4,00–4,50 m. Innenräume von Scheunen, die nicht befahrbar seien, zählten nicht als Remise.