Mit dem neuen Anbau Werkstatt/Traktorengarage an das Gebäude Assek.-Nr. N.________ entstünden 178 m2 und mit dem Ersatzbau der Remise Assek.-Nr. P.________ 189 m2. Insgesamt verfüge sie somit gemäss der angefochtenen Baubewilligung über insgesamt 907 m2 Remisenfläche; dies bei einem Bedarf von 1'084 m2. Es treffe zu, dass die bestehende Scheune Assek.-Nr. N.________ für die Pferdehaltung umgenutzt werde. Wenn diese Scheune – zulässigerweise – für die Pferdehaltung umgebaut und umgenutzt werde, könne und müsse sie nicht (mehr) zu den Remisenflächen angerechnet werden. Das Obergeschoss im Gebäude Assek.-Nr. Q.________ müsse nicht den Remisenflächen angerechnet werden.