sei trotzdem den Remisenflächen angerechnet worden, da das Landwirtschaftsamt davon ausgehe, dass eine grosszügige Einteilung bei der Umnutzung nicht dazu führen solle, dass neue Remisenfläche gebaut werden müsse. Es könne also festgestellt werden, dass das Landwirtschaftsamt und das Amt für Raum und Verkehr die Berechnungen der Remisenflächen mit der grösstmöglichen Genauigkeit vorgenommen hätten. Ein solch umfangreiches Vorgehen (mit zwei Besichtigungen vor Ort) entspreche nicht dem Normalfall und zeige, wie im vorliegenden Fall der Remisenbedarf akribisch ermittelt und beurteilt worden sei. Das Landwirtschaftsamt habe die Flächen im Obergeschoss der alten Scheune Assek.-Nr.