_) auf dem Grundstück Nr. I.________ (M.________), – anders als im Gesamtkonzept dargestellt – vollumfänglich der bestehenden Remisenfläche angerechnet worden. Mit der angegebenen Breite von 4 m entspreche dies einer Fläche von 70 m2. Ebenfalls sei im südlichen Teil der Scheune Assek-Nr. N.________ auf dem Grundstück Nr. G.________ (J.________) eine Fläche von 72 m2 – entgegen den Angaben im Gesamtkonzept vom 21. März 2019 – als bestehende Remisenfläche beurteilt worden. Dies im Wissen, dass sich das Einstellen von Maschinen im selben Raum nur schlecht mit der Pferdehaltung vereinbaren lasse. Die Fläche Urteil V 2019 117 21