mit den dazugehörigen LN berücksichtigt, so werde die maximale Remisenfläche um rund 35 m2 überschritten. Mit dem vorliegenden Pachtvertrag könne mit gutem Recht davon ausgegangen werden, dass das Pachtverhältnis langfristig bestehen bleibe und damit eine singuläre Betrachtung unverhältnismässig wäre. Die Tabelle zeige, dass die Berechnung des Landwirtschaftsamts strenger sei als diejenige der Bauherrschaft in ihrem Gesamtkonzept. So sei die Durchfahrt im Obergeschoss der Remise Assek.-Nr. T.________ (gemäss Gesamtkonzept vom 21. März 2019 Gebäude Assek.-Nr. U.________) auf dem Grundstück Nr. I.