5.4 Das Amt für Raum und Verkehr antwortete in seiner Vernehmlassung, das Landwirtschaftsamt habe unter Anwendung der KOLAS-Tabelle "Raumbedarf für Remisen nach FAT-Bericht 590" (ARV-Beil. B1 gelb) festgestellt, dass mit dem geplanten Bauvorhaben die maximal mögliche Remisenfläche um 12 m2 unterschritten werde, wenn vom Gesamtbetrieb, d.h. inklusive Pachtbetrieb M.________, ausgegangen werde. Die Berücksichtigung sämtlicher Betriebsstandorte inkl. Pachtbetriebe entspreche der kantonalen Praxis. Werde ausschliesslich das Betriebszentrum J.________ mit den dazugehörigen LN berücksichtigt, so werde die maximale Remisenfläche um rund 35 m2 überschritten.