raum für die Kinder der Reitkurse eingerichtet werden. Dadurch werde dem landwirtschaftlichen Betrieb Einstellfläche entzogen und damit eine künstliche Knappheit herbeigeführt. Gleich verhalte es sich mit der im Erdgeschoss des Gebäudes Assek.-Nr. V.________ auf dem M.________ vorhandenen Fläche (3 Autogaragenplätze sowie der dahinterliegende, ehemalige Schweinestall/heute Abstellraum), welche gemäss den Angaben der Bauherrschaft kurz- bis mittelfristig nicht mehr zur Verfügung stehe. Sie beziehe diese Fläche daher nicht in die Berechnung mit ein. Was jedoch kurz- bis mittelfristig bedeute, sei nicht klar, weshalb diese Flächen ebenfalls in die Berechnung miteinzubeziehen seien.