5.3 Die Beschwerdeführer bringen in ihrer Beschwerde vor, wie sich diese 1'072 m2 Remisenflächen zusammensetzten, lege das Amt für Raum und Verkehr bzw. das Landwirtschaftsamt nicht dar. Sie könnten denn auch nicht nachvollzogen werden. Die Scheune Assek.-Nr. N.________ solle komplett umgenutzt werden und damit nicht mehr dem landwirtschaftlichen Betrieb zur Verfügung stehen. Mindestens der vordere [südliche] Teil der Scheune Assek.-Nr. N.________ sei als Remise anzurechnen. Des Weiteren werde auf dem J.________ die Fläche im Obergeschoss des Gebäudes Assek.-Nr. Q.________ nicht berücksichtigt.