Zusätzlich sind Werkstätten, Öl-, Treibstoff-, Chemikalien- und Pflanzenbehandlungsmittellager sowie Garagen ab dem 3. Platz an die Remisenfläche anzurechnen (vgl. KOLAS [Konferenz der Landwirtschaftsämter der Schweiz] "Raumbedarf nach FAT Bericht 590").