5.1 Remisen sind Einstellräume für landwirtschaftliche Maschinen und Geräte. Gemäss den Richtlinien der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Agrarwirtschaft und Landtechnik (FAT; heute Eidgenössische Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz- Tänikon ([ART]) (FAT-Bericht Nr. 590/2002, "Raumbedarf für Remisen und Einzelmaschinen"; fortan: FAT-Bericht 590) sind als Remise jene Gebäude oder Gebäudeteile anzusehen, die mit dem Traktor befahrbar sind oder bedient werden können. Zusätzlich sind Werkstätten, Öl-, Treibstoff-, Chemikalien- und Pflanzenbehandlungsmittellager sowie Garagen ab dem 3. Platz an die Remisenfläche anzurechnen (vgl. KOLAS [