Von den 200 m2 sind neu 19 m2 für ein Büro bzw. einen Besprechungsraum, 12 m2 für einen Behandlungsplatz Tierarzt und 12 m2 für ein Pferdesolarium vorgesehen. Im südlichen Teil der Scheune sind zudem bereits heute zwei kleinere Räume mit gesamthaft 12 m2 Fläche vorhanden. Die restliche Fläche des südlichen Teils der Scheune Assek.-Nr. N.________ (somit rund 145 m2) ist für ein Einstreu- Lager in Big-Bag, den Beschlagplatz für den Hufschmid sowie die Durchfahrt zum Futterplatz und zur Liegefläche der Pferde vorgesehen. Es kann nicht gesagt werden, diese Flächen würden nicht der Nutzung von Pferden dienen. Ein Verstoss gegen Art. 16abis Abs. 1 RPG ist daher nicht erkennbar.