Zwischen dem nördlichen und dem vorderen (südlichen) Teil der Scheune befindet sich bereits heute ein Durchgang mit einer Fläche von rund 20 m2. Der südliche Teil der Scheune ist rund 200 m2 gross, nicht wie von den Beschwerdeführern ausgeführt 238 m2 [die Beschwerdeführer berufen sich bei ihrer Angabe auf die wohl etwas zu grosszügig bemessene Flächenangabe in VGer V 2014 95 E. 3c/dd für die gesamte Scheune (448 m2); sie lassen zudem den bereits heute bestehenden Durchgang ausser Betracht]. Von den 200 m2 sind neu 19 m2 für ein Büro bzw. einen Besprechungsraum, 12 m2 für einen Behandlungsplatz Tierarzt und 12 m2 für ein Pferdesolarium vorgesehen.