3.11.2 Gemäss den in E. 3.6.3 dargelegten Erhebungen des Landwirtschaftsamts des Kantons Zug, auf die abgestützt werden kann, bewirtschaftet die Bauherrschaft 79,4 ha LN, wovon 75,5 ha LN gepachtet sind. Zwar betrifft der grössere Teil des Pachtlands die Pacht M.________. Die Bauherrschaft hat jedoch auch Pachtverträge mit fünf weiteren Landeigentümern abgeschlossen; zudem verfügt sie über 3,9 ha eigenes Land. Sämtliche Pachtverträge unterliegen dem Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht (LPG; SR 221.213.2).