3.10 Auch dass die befestigte Fläche insbesondere durch das leichte Wegrücken der Remise vom Wohnhaus etwas vergrössert wird, ist nicht zu bemängeln. Ein negativer Einfluss auf die Gesamtwirkung des Hofensembles kann daraus jedenfalls nicht erkannt werden. Die Erweiterung der befestigten Fläche ist zudem derart geringfügig, dass kaum mehr Wasser als bisher auf das Grundstück der Beschwerdeführer gelangt, umso mehr als der Bauherrschaft wohl zuzustimmen ist, dass der grösste Teil dieses Wassers sowieso von der Gemeindestrasse auf das Grundstück der Beschwerdeführer läuft.