Wie weiter hinten darzulegen sein wird, ist auch die Höhe der neuen Remise gerechtfertigt und hat jedenfalls keinen wesentlichen Einfluss auf Aspekte des Landschafts-, des Ortsbildsoder des Denkmalschutzes. Die neue Remise bleibt deutlich kleiner als das Bauernhaus und bleibt diesem untergeordnet. Auch nicht gefolgt werden kann den Beschwerdeführern, wenn sie fordern, die bestehende Remise sei gleich wie das Wohnhaus als schützenswert zu qualifizieren. Fest steht, dass dieses Gebäude nicht im Inventar der schützenswerten Denkmäler enthalten ist. Es steht dem Gericht nicht zu, daran etwas zu ändern, weshalb der Abriss der Remise zulässig ist.