__ erdrücken das schützenswerte Bauernhaus Assek.-Nr. O.________, wie das die Beschwerdeführer geltend machen. Die bisherige Struktur bleibt bestehen, und es kommt zu nur geringfügigen Veränderungen. Die neue Traktorengarage/Werkstatt hält einen Abstand von 25 m zum Bauernhaus (bisher hielt die Scheune einen solchen von 34 m), und das leichte Abrücken und Zurückversetzen des Neubaus Remise gegenüber dem Wohnhaus verbessert sogar dessen Wirkung aus der Ferne. Wie weiter hinten darzulegen sein wird, ist auch die Höhe der neuen Remise gerechtfertigt und hat jedenfalls keinen wesentlichen Einfluss auf Aspekte des Landschafts-, des Ortsbildsoder des Denkmalschutzes.