3.8.2 Gestützt auf eine Stellungnahme des Amts für Denkmalpflege und Archäologie führte das Amt für Raum und Verkehr in seinem Entscheid vom 28. Oktober 2019 zum Baugesuch RI-2019-047 (Bf.-Beil. 6) aus, aufgrund der Anordnung der An- und Neubauten veränderten sich das Gesamtbild und die Umgebung des Hofensembles nicht wesentlich. Die Ansicht, dass der Ersatzneubau zu einer Zerstörung des Hofensembles führen würde, könne nicht geteilt werden. Der Anbau an der Scheune Assek.-Nr. N.________ stelle aufgrund seines grossen Abstands zum schützenswerten Gebäude Assek.-Nr.