Sie, die Beschwerdeführer, seien nach wie vor der Meinung, dass die bestehende Remise zum schützenswerten Wohnhaus gehöre und daher ebenso als schützenswert zu qualifizieren sei. Sie würden die Ansicht vertreten, dass der beste Schutz für das Wohnhaus die Renovation der bestehenden Remise darstelle.