dass Bauten und Anlagen in der Regel beim landwirtschaftlichen Betriebszentrum liegen (vgl. Ruch/Muggli, a.a.O., Art. 16a N 46). Ein besser geeigneter Standort als auf dem J.________ ist im vorliegenden Fall nicht erkennbar. Im Übrigen weist die Bauherrschaft zu Recht darauf hin, dass es sich bei den Lohnarbeiten um marginale Nebeneinkünfte handelt. Gemäss dem Gesamtkonzept sind diese auf rund Fr. 24'000.– veranschlagt. Bezogen auf das Gesamteinkommen von Fr. 306'000.– bzw. inklusiv Direktzahlungen von rund Fr. 496'000.– entfallen lediglich 7,9 % bzw. 4,8 % auf die Lohnarbeit, was bedeutet, dass die Maschinen zur Hauptsache für die Bewirtschaftung der eigenen Nutzflächen benötigt werden.