Das Amt für Raum und Verkehr hat in seiner Duplik jedoch nachvollziehbar und überzeugend dargelegt, dass dies nicht der Fall ist. Es hat darauf hingewiesen, dass die Bauherrschaft gemäss der durch das Landwirtschaftsamt des Kantons Zug im Januar 2019 durchgeführten Betriebsdatenerhebung, welche auch für die Direktzahlungsbeiträge des Bundes massgebend ist, 79,4 ha LN bewirtschaftet, wovon 57,7 ha der Futterproduktion dienen. Von den 79,4 ha LN seien nach Berechnung des Landwirtschaftsamts 3,9 ha LN im Eigentum der Bauherrschaft und 75,5 ha LN in Pacht.