Die Beantwortung der Frage, wie viele Hektaren LN die Bauherrschaft genau bewirtschaftet, ist im Zusammenhang mit der Frage, ob im vorliegenden Fall eine bodenabhängige Produktionsweise gegeben ist, einzig dann entscheidend, wenn sich herausstellen sollte, dass die Bauherrschaft für die von ihnen vorgesehenen maximal 64 Pferde über weniger als 15,68 ha betriebseigene Futtergrundlage (gemäss ARE-Wegleitung "Pferd und Raumplanung") verfügen. Das Amt für Raum und Verkehr hat in seiner Duplik jedoch nachvollziehbar und überzeugend dargelegt, dass dies nicht der Fall ist.