3.6.3 Die Beschwerdeführer führen in ihrer Replik aus, wie sich die von den Beschwerdeführern und vom Amt für Raum und Verkehr behaupteten 79,5 ha LN zusammensetzten, gehe weder aus dem Gesamtkonzept noch aus der Beschwerdeantwort hervor. Es sei denn auch nicht möglich, aus den vorhandenen Unterlagen, inkl. Hilfsmittel wie das zugmap.ch, die Fläche von 79,5 ha nachzuvollziehen.