16abis Abs. 1 RPG). Das Amt für Raum und Verkehr legt in seiner Vernehmlassung dar, dass gemäss Wegleitung "Pferd und Raumplanung" des Bundesamts für Raumentwicklung ARE pro erwachsenes Pferd 0,245 Hektaren Raufutterfläche zur Verfügung stehen müsse, was mit den vorhandenen 79,4 ha LN resp. 57,7 ha Futterproduktion mehr als gegeben sei. Für die maximal 64 Pferde seien 15,68 ha Futtergrundlage nötig.