Bauherrschaft vom 21. März 2019 (ARV-Beil. 2 blau) sollen auf dem J.________ zukünftig 28 und auf dem M.________ 36 Pferde gehalten werden. Bauten und Anlagen, die zur Haltung von Pferden nötig sind, werden auf einem bestehenden landwirtschaftlichen Gewerbe im Sinne des BGBB als zonenkonform bewilligt, wenn dieses Gewerbe über eine überwiegend betriebseigene Futtergrundlage und Weiden für die Pferdehaltung verfügt (Art. 16abis Abs. 1 RPG).