Auch wenn mehr Volumen realisiert werde, werde dadurch das Gesamtbild nicht wesentlich verändert. Von einer "erdrückenden" Situation könne nicht gesprochen werden. Die Ergänzung der befestigten Flächen sei marginal. Das ablaufende Wasser komme im Übrigen nicht von der Hofanlage bzw. den dort befestigten Flächen, sondern von der Gemeindestrasse. Auch die Umnutzung der Scheune Assek.-Nr. N.________ für die Pferdehaltung erweise sich als zonenkonform; die Bewilligung sei zu Recht erteilt worden. Die effektiv zur Verfügung stehenden Remisenflächen seien korrekt berechnet worden und lägen unter dem zulässigen Bedarf.