Die Maschinen würden zur Hauptsache für die Bewirtschaftung der eigenen Nutzflächen benötigt. Es wären nicht andere oder weniger Maschinen erforderlich, wenn die Lohnarbeit wegfallen würde. Entgegen der von den Beschwerdeführern vertretenen Auffassung würden das Ortsbild und die Landschaft geschützt. Zu Recht habe das Amt für Raum und Verkehr festgestellt, dass dem Bauvorhaben keine überwiegenden Interessen entgegenstehen. Indem die neuen Bauten bzw. die Ersatzbaute dort realisiert würden, wo die Hofgruppe bereits bestehe, werde auch kein zusätzliches Kulturland beansprucht. Auch wenn mehr Volumen realisiert werde, werde dadurch das Gesamtbild nicht wesentlich verändert.