3.5 Die Bauherrschaft führt in ihren Rechtsschriften aus, sie bewirtschafte ab dem Hof J.________ 79,5 ha landwirtschaftliche Nutzfläche. Sie betreibe Acker- und Futteranbau. Daneben würden Obst und Beeren angebaut. Vor allem aber werde das Futter für die auf dem Betrieb gehaltenen Pferde fast ausschliesslich auf den eigenen Nutzflächen produziert. Die geplanten Neu- bzw. Ersatzbauten, beides Ökonomiegebäude, dienten mithin praktisch ausschliesslich der bodenabhängigen Produktion auf dem eigenen Betrieb.