Was den Umgebungsschutz des schützenswerten Bauernhauses Assek.-Nr. O.________ betreffe, halte die Denkmalpflege daran fest, dass der Neubau der Remise trotz einer Vergrösserung des Volumens gegenüber dem Vorgängerbau deutlich niedriger sei als das Bauernhaus und dank der einfachen Gestaltung in seiner Gesamtwirkung dem Wohnhaus untergeordnet bleibe. Dass Scheunen und Remisen in Hofensembles im Fussabdruck grösser seien als das Wohngebäude, liege in der Natur der Sache und sei normal. Von "Erdrücken" könne im vorliegenden Fall jedoch keine Rede sein, zumal das leichte Abrücken und Zurückversetzen des Neubaus gegenüber dem Wohnhaus dessen Wirkung aus der Ferne sogar verbessere.