Das Landwirtschaftsamt und das Amt für Raum und Verkehr hätten die Berechnungen der Remisenflächen mit der grösstmöglichen Genauigkeit vorgenommen. Ein Gutachten betreffend Remisenflächenberechnung einer unabhängigen ausserkantonalen Fachstelle werde weder als notwendig noch als verhältnismässig erachtet. Das Gleiche gelte für ein Gutachten über die Notwendigkeit der landwirtschaftlichen Maschinen und Fahrzeuge. Was den Umgebungsschutz des schützenswerten Bauernhauses Assek.-Nr.