genügend Flächen geeigneten Kulturlandes (Art. 1 und Art. 3 RPG). Die Familie der Bauherrschaft setze ihre Maschinen zur besseren Auslastung auch überbetrieblich ein, was betrieblich, arbeitstechnisch und ökonomisch durchaus sinnvoll sei. Agrarpolitisch sei eine hohe Maschinenauslastung erwünscht. Dadurch würden zwar grössere Maschinen eingesetzt, die Berechnung des Bedarfs an Remisenflächen erfolge jedoch unabhängig davon. Das heisse, für grössere Maschinen könne nicht mehr Fläche geltend gemacht werden. Das Landwirtschaftsamt und das Amt für Raum und Verkehr hätten die Berechnungen der Remisenflächen mit der grösstmöglichen Genauigkeit vorgenommen.