Dass die Bauten und Anlagen beim Betriebszentrum realisiert würden, sei betrieblich nachvollziehbar und durchaus sinnvoll. Mit den gewählten Standorten werde den Zielen und Grundsätzen der Raumplanung nachgekommen, indem die Bauten in Hofnähe und weitgehend auf bereits befestigten Flächen realisiert würden. So ermöglichten die Bauten einen haushälterischen Umgang mit dem Boden sowie die Erhaltung von Urteil V 2019 117 9