mithin könne die Bauherrschaft keine eigene bodenabhängige Landwirtschaft betreiben und nicht mehr grossmehrheitlich das Futter für die Pferdepension selber produzieren. Weiter führen die Beschwerdeführer aus, wie sich die insgesamt 79,5 ha landwirtschaftliche Nutzfläche zusammensetze, gehe weder aus dem Gesamtkonzept noch aus der Beschwerdeantwort hervor.