Dies stehe nicht nur im krassen Kontrast zur Weite der Rasenflächen gegen Norden, Süden und Westen, sondern würde den sich im Osten des Hauses der Beschwerdeführer befindlichen Wohnräumen massiv Licht und Sonne entziehen. Des Weiteren sei festzustellen, dass die neue Remise die Privatsphäre der Beschwerdeführer nicht berücksichtige. Die bestehende Remise verdecke die Sicht vom Wohnhaus Assek.- Nr. O.________ zum Garten und zum Haus der Beschwerdeführer vollständig und gewähre nicht nur den Beschwerdeführern, sondern auch der Bauherrschaft eine sehr hohe Privatsphäre. Die neue Remise würde den Blick von den Balkonen auf den Garten der Be-