Würden die beiden Neubauten bewilligt, hätten die Beschwerdeführer gegen Osten in nur sehr geringem Abstand zur Grundstücksgrenze eine Wand von 29 m Länge und 7 m Höhe, welche wie ein Riegel wirke. Dieser Effekt werde verstärkt durch den Neubau Traktorengarage/Werkstatt, welcher den Riegel gegen Osten komplettiere. Von einer guten Gesamtwirkung könne hier nicht gesprochen werden. Dies stehe nicht nur im krassen Kontrast zur Weite der Rasenflächen gegen Norden, Süden und Westen, sondern würde den sich im Osten des Hauses der Beschwerdeführer befindlichen Wohnräumen massiv Licht und Sonne entziehen.