nachgesuchten Standort. Die Bauherrschaft beabsichtige, die beiden Neubauten – Traktorengarage/Werkstatt und Neubau Remise mit Carport – auf dem J.________ zu errichten, welcher komplett vom Golfpark umgeben sei. Eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung finde auf dem J.________ aber nicht statt, werde dieser doch ausschliesslich für die Pferdehaltung und Pferdepension genutzt. Die Traktorengarage/Werkstatt und die Remisen würden in erster Linie für den Maschinenfuhrpark des Beschwerdegegners 1 verwendet. Ferner sei zu berücksichtigen, dass die Maschinen dem landwirtschaftlichen Lohnunternehmen des Beschwerdegegners 1 dienten.