2. Sowohl der Hof J.________ der Bauherrschaft als auch das GS H.________ der Beschwerdeführer befinden sich im Baufeld IV der Golfplatzzone der Gemeinde Risch. Gemäss § 27 Abs. 3a Ziff. 2 und Anhang 1d der Bauordnung der Einwohnergemeinde Risch gelten in diesen Baufeldern für Bauten und Anlagen, die nicht zur Golfanlage gehören, die Bestimmungen der Landwirtschaftszone, und Bauten und Anlagen werden somit gemäss dem eidgenössischen Raumplanungsrecht beurteilt. 3. Zonenkonformität der Neubauten Traktorengarage/Werkstatt und Remise