schwerdeführer (Eigentümer von GS H.________, Grundbuch Risch) sind als unmittelbare Nachbarn der Bauvorhaben auf dem GS G.________ zweifelsohne zur Erhebung der Beschwerde berechtigt. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wurde fristgerecht eingereicht und entspricht den formellen Voraussetzungen, weshalb sie zu prüfen ist. Die Beurteilung erfolgt auf dem Zirkulationsweg gemäss § 29 der Geschäftsordnung des Verwaltungsgerichtes (GO VG; BGS 162.11).