Die Berechnung der vorhandenen bzw. der erforderlichen Remisenflächen sei nicht nachvollziehbar, und es seien mehrere Remisenflächen zu Unrecht nicht in die Berechnung einbezogen worden. Und schliesslich bemängeln die Beschwerdeführer, dass trotz des zu erwartenden Mehrverkehrs kein Verkehrskonzept erstellt werde. C. Den von ihnen verlangten Kostenvorschuss von Fr. 4'000.– bezahlten die Beschwerdeführer fristgerecht. D. Am 30. Januar 2020 beantragte der Gemeinderat Risch, die Beschwerde sei abzuweisen und verwies zur Begründung auf die angefochtenen Entscheide.