4. Es sei ein Gutachten einer unabhängigen ausserkantonalen Fachstelle über die Anrechnung und Berechnung der Remiseflächen des Landwirtschaftsbetriebs von D.________ und E.________ erstellen zu lassen." Urteil V 2019 117 3 Einleitend wiesen die Beschwerdeführer darauf hin, dass die Anfechtung der Baubewilligung betreffend RI-2019-045 nur eine teilweise sei. Sie betreffe insbesondere die Umnutzung der Scheune Assek.-Nr. N.________ und die damit verbundenen baulichen Veränderungen.