Sie stellen eine optische Grundstücksgrenze dar, die die grundstücksrechtliche Grenze für jedermann markieren soll. An Einfriedungen sind auch zuweilen Schilder angebracht, die das unbefugte Betreten der Grundstücke ausdrücklich verbieten. Außerdem haben sie den Zweck, Wildtiere abzuwehren, fremdes Nutzvieh abzuhalten, gefährliche Bereiche abzugrenzen oder innerhalb der Einfriedung befindliche Haus- oder Nutztiere am Entlaufen zu hindern."