_ beträgt 50 cm. Streitig und zu prüfen ist, ob die Sichtschutzwand und der berankte Metallzaun tatsächlich die massgebenden Höhen- und Abstandsvorschriften verletzen und die Feststellung des Regierungsrats korrekt ist, dass daher der Gemeinderat Walchwil das nachträgliche Baugesuch zu Recht abgewiesen habe.