PBG und die entsprechende V PBG haben die Bestimmungen der IVHB aufgenommen. In den zurzeit bei den Zuger Gemeinden laufenden Ortsplanungsrevisionen werden die Zonenpläne und Bauvorschriften den neuen Bestimmungen des aktuellen PBG und der V PBG und damit auch der IVHB angepasst. Auch die Ortsplanungsrevision in der Gemeinde Walchwil ist noch am Laufen, weshalb das vorliegende Baugesuch nach bisherigem Recht, insbesondere nach der Bauordnung der Gemeinde Walchwil (nachfolgend: BO Walchwil), zu beurteilen ist.