C. Den von ihm verlangten Kostenvorschuss von Fr. 2'500.– zahlte der Beschwerdeführer fristgerecht am 31. Dezember 2019. D. Mit Schreiben vom 20. Januar 2020 teilte der Gemeinderat Walchwil dem Verwaltungsgericht mit, er verzichte auf eine Vernehmlassung und verweise auf die Vorakten. Urteil V 2019 116 5 E. Mit Vernehmlassung vom 30. Januar 2020 äusserte sich die STWEG C.________ zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde, ohne Anträge zu stellen. Auf ihre Vorbringen wird – soweit erforderlich – in den Erwägungen eingegangen.