__ ein nachträgliches Baugesuch ("Sichtschutzwand u.a. zu Grenze GS D.________; Einfriedungen Umgebung") ein. Gegen dieses Baugesuch WA-2012-24.07 erhob die STWEG C.________ am 20. Juni 2019 Einsprache und beantragte dessen Abweisung. Zur Begründung machte sie geltend, dass die zu bewilligende und bereits erstellte Sichtschutzwand entlang der Grenze von GS D.________ und E.________ die Bestimmungen der kommunalen Bauordnung verletze sowie gegen die Vereinbarung vom 24. Oktober 2016 verstosse. Mit Beschluss vom 29. Juli 2019 wies der Gemeinderat Walchwil das nachträgliche Baugesuch WA- 2012-024.07 ab.