Die Blocksteinmauer wurde im Frühling 2017 erstellt. Am 20. Dezember 2018 stellte die Abteilung Bau und Planung der Gemeinde Walchwil fest, dass entlang der Grenze zum GS D.________ auf der bestehenden Blocksteinmauer eine dunkle, 1,8 Meter hohe Sichtschutzwand erstellt wurde. Mit Schreiben vom 21. Dezember 2018 verfügte die Abteilung Bau und Planung die Einstellung sämtlicher Arbeiten an der Sichtschutzwand zu GS D.________. Der Baustopp werde, so die Abteilung Bau und Planung, aufgehoben, sobald ein bewilligungsfähiges Baugesuch eingereicht und genehmigt worden sei. Mit Eingabe vom 20. Mai 2019 reichte A.________ ein nachträgliches Baugesuch ("Sichtschutzwand u.a. zu Grenze GS D.___