_, die Umgebung im Bereich der gemeinsamen Grenze gemäss dem Umgebungsplan vom 8. August 2016 – welcher integrierender Bestandteil der Vereinbarung bildete – auszuführen sowie die Kosten für die Anschlussarbeiten auf GS D.________ zu übernehmen. Gestützt auf die erwähnte Vereinbarung zog die STWEG C.________ ihre Einsprache gegen das Baugesuch WA-2012-024.04 zurück. Die vom Gemeinderat Walchwil am 12. Dezember 2016 erteilte Baubewilligung wurde mit Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zug vom 27. Juni 2017 (V 2017 8) rechtskräftig. Die Blocksteinmauer wurde im Frühling 2017 erstellt.