Baubewilligung V 2019 116 2 A. A.________, Walchwil, ist Eigentümer der Grundstücke Nrn. E.________ und F.________, Walchwil. Das Nachbargrundstück GS D.________, Walchwil, steht im Eigentum der Stockwerkeigentümergemeinschaft C.________ (nachfolgend: STWEG C.________). Mit Eingabe vom 27. Juli 2016 reichte A.________ für seine beiden Parzellen eine Änderungseingabe zu seinem bereits früher eingereichten und bewilligten Baugesuch, das den Abbruch der bestehenden Villa und den Bau einer neuen Villa betrifft, ein. Gemäss den Unterlagen im neuen Baugesuch sollte dabei auch die Umgebung angepasst werden.