Damit habe die Gesundheitsdirektion die Wahl der Busse als Disziplinarmassnahme und deren Bemessung ausführlich und nachvollziehbar begründet. Dabei habe sie auch die Tatsache, dass bisher keine Disziplinarmassnahmen gegen den Beschwerdeführer verhängt worden seien, in ihre Beurteilung einbezogen.