Die Busse bildet das "Mittelfeld" der disziplinarischen Sanktionen. Im Einzelfall richtet sich die Busse nach dem Verschulden und den Verhältnissen der betreffenden Medizinalperson. Beim befristeten bzw. beim unbefristeten Berufsverbot handelt es sich um die zwei strengsten Disziplinarmassnahmen, die bei wiederholten mittelschweren, schweren bzw. schwersten Verstössen gegen die Berufspflichten auszusprechen sind (Poledna, a.a.O., Art. 43 N 17–32).